Als stabilisiertes De-facto-Regime wird ein Herrschaftsverband dann bezeichnet, wenn durch die faktische und dauerhafte hoheitsförmige Gewalt einer aufständischen Gruppe ein Grad an Stabilität erreicht wird, der dem eines Staates beinahe gleich kommt. Die Merkmale eines Staates sind nach der Drei-Elemente-Lehre Georg Jellineks:

Die Anerkennung, die teilweise als viertes Element aufgeführt wird, hat nach der herrschenden Meinung keine konstituierende, sondern nur deklaratorische Wirkung.

Verschiedentlich wird angeführt, eine Anerkennung eines stabilisierten De-facto-Regimes bedeute eine unzulässige Einmischung in die Angelegenheiten des Staates, auf dessen bisher anerkanntem Gebiet sich das De-facto-Regime befindet. Vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet ist diese Aussage aber fragwürdig, da sich das Staatswesen dieses Staates gar nicht mehr auf das Gebiet des anzuerkennenden Staates erstreckt.

Die Anerkennung eines stabilisierten De-facto-Regimes de jure ist keine Voraussetzung für seine Staatlichkeit. Das Fehlen der Anerkennung berührt folglich seinen völkerrechtlichen Status als Staat nicht, sondern bedeutet allein eine faktische Einschränkung der außenpolitischen Handlungsspielräume.

Gründe für die Nichtanerkennung sind zumeist politischer oder wirtschaftlicher Natur. So führt die weltweit überwiegend akzeptierte Ein-China-Politik der Volksrepublik China dazu, dass der Republik China die Anerkennung verwehrt bleibt, obwohl diese de facto weitgehend zweifelsfrei ein eigenständiger Staat ist. So nennen einige der UN-Mitgliedstaaten Taiwan häufig mit Rücksicht auf die VR China ein „De-facto-Regime“, was die Republik China als herabsetzend ablehnt. Der Status Taiwans blieb bis heute ungeklärt und spiegelt sich im Taiwankonflikt wider.

Folgende Herrschaftsverbände werden verschiedentlich als Beispiele stabilisierter De-facto-Regime genannt, wobei allerdings das Vorliegen der Merkmale eines Staates* bei ihnen teilweise umstritten ist:

Liste der von den Vereinten Nationen nicht anerkannten Staaten

Die meisten dieser Länder sind Teile einer Nation mit einer eigenen ethnischen nationalen Identität die sich von ihrem Mutterland abgespaltet haben. Man bezeichnet sie daher als (engl.) „break-away“-Staaten. Einige Territorien sind selbstverwaltete Protektorate mit militärischem Schutz und informellen diplomatischen Auslandsvertretungen durch einen Drittstaat, um die gewaltsame Wiedereingliederung in den ursprünglichen Staat zu verhindern.

Teilweise anerkannte Staaten mit De-facto-Kontrolle über ihr Territorium

Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die nur zum Teil von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden, sind nicht aufgeführt (zum Beispiel Israel, welches von 39 Ländern nicht anerkannt wird).

Nicht anerkannte Staaten mit De-facto-Kontrolle über ihr Territorium

  • Abkhazia Abchasien  (Abkhazia) in Georgien ist ein selbsternannter, mehr oder weniger funktionsfähiger Staat ohne Anerkennung irgendeiner anderen Nation. Er liegt zwischen dem Kaukasus und dem Schwarzen Meer und bildet einen Teil des nordwestlichen Georgiens. Nach der Besetzung des unabhängigen Georgiens durch das bolschewistische Russland 1921 war Abchasien kurzzeitig von Georgien getrennt, wurde jedoch später, in der sowjetischen Zeit 1931, mit Georgien als autonome Republik innerhalb des sowjetischen Georgiens vereint. Die Sowjets in Abchasien riefen 1992 die Unabhängigkeit von Georgien aus, was zu einem kurzen Krieg (1992 bis 1994) führte. Der Waffenstillstand vom Juni 1994 hat im wesentlichen standgehalten und Abchasien außerhalb der Kontrolle durch die Regierung Georgiens belassen.
     
  • Nagorno-Karabakh Bergkarabach (Nagorno-Karabakh) in Aserbaidschan ist (seit 1991) ein selbsternannter und mehr oder weniger funktionsfähiger unabhängiger Staat, jedoch nicht als unabhängig anerkannt. Auch Armenien erkennt den Staat nicht an, behält sich dies aber im Falle des Scheiterns von Verhandlungen vor. International wird es als Teil von Aserbaidschan gesehen, wird jedoch mehrheitlich von Armeniern bewohnt.
     
  • SomalilandSomaliland Somaliland (seit 1991) befindet sich im Nordwesten Somalias. Im Mai 1991 riefen Stämme im Norden eine unabhängige Republik Somaliland aus, die mittlerweile fünf der achtzehn Verwaltungsregionen von Somalia umfasst. Dies entspricht dem Britischen Somaliland, welches sich zwischen Äthiopien, Dschibuti, Puntland und dem Golf von Aden erstreckt.
     
  • Südossetien in Georgien ist ein selbsternannter, mehr oder weniger funktionsfähiger Staat ohne Anerkennung irgendeiner anderen Nation. Nach der Besetzung des unabhängigen Georgiens durch das bolschewistische Russland 1921, wurde es als Südossetische Autonome Oblast in Georgien Teil der Sowjetunion. Im Jahr 1991 wurde die Unabhängigkeit ausgerufen und 1992 ein Waffenstillstand vereinbart.
     
  • Transnistria Transnistrien (Pridnestrovie) (Transnistria) ist der Teil Moldawiens östlich des Flusses Dnister und (seit 1990) ein selbsternannter, mehr oder weniger funktionsfähiger Staat ohne internationale Anerkennung irgendeines unabhängigen Staates. Die Bevölkerung besteht in der Mehrzahl aus Slawen im Gegensatz zu Moldawien mit einer Majorität Moldauern.

Einheiten, die keinerlei Souveränität beanspruchen, mit De-facto-Kontrolle über ihr Gebiet

Der Bürgerkrieg in Somalia hat keine zentrale Organisation zurückgelassen, welche das gesamte Land regiert. Somaliland im Nordwesten Somalias ist ein mehr oder weniger funktionsfähiger Staat ohne internationale Anerkennung irgendeiner anderer Nation. Puntland und Südwestsomalia besitzen wesentlich weniger politischen und wirtschaftlichen Zusammenhalt und haben keine Souveränität beansprucht.

Teilweise anerkannte Staaten großteils unter militärischer Okkupation

  • Palestine Der Staat Palästina (Palestine) wurde 1988 ausgerufen und von einer Reihe arabischer und muslimischer Länder anerkannt.
     
  • Western Sahara Westsahara ist seit dem Rückzug Spaniens 1976 ein von Marokko beanspruchtes und weitestgehend verwaltetes Gebiet. Die Demokratische Arabische Republik Sahara kontrolliert den Rest von Westsahara. Diese wurde 1976 von der Front Polisario ausgerufen und wird von 48 Staaten anerkannt. Sie ist ein vollwertiges Mitglied der Afrikanischen Union. Die Hoheitsansprüche sind ungeklärt, und die Vereinten Nationen streben mittels der Mission MINURSO ein Referendum an, um die Lage zu klären. Seit 1991 besteht ein von der UN überwachter Waffenstillstand.

Kosovo

  • Kosovo Kosovo (bis Februar 2008) war zwar nicht als unabhängige Einheit anerkannt, agierte jedoch seit 1999 unter der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) unabhängig von Serbien auf Basis der Resolution 1244 des Weltsicherheitsrats. Rechtlich handelte es sich um eine autonome serbische Provinz. Die Provinz hat sich am 17. Februar 2008 einseitig für unabhängig erklärt. Die Unabhängigkeit wurde u. a. von Deutschland, den USA, Frankreich, Grossbritanien, Italien, Österreich, Schweiz der Türkei und zahlreichen weiteren Ländern weltweit anerkannt. Serbien, Russland, China, Spanien, Moldawien, Georgien, Aserbaidschan, Sri Lanka und Vietnam erkennen die Unabhängigkeit u. a. nicht an.

siehe auch:

Quellen:
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Artikel Liste der von den Vereinten Nationen nicht anerkannten Staaten. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. März 2008, 15:10 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_der_von_den_Vereinten_Nationen_nicht_anerkannten_Staaten&oldid=43215519 (Abgerufen: 3. März 2008, 20:46 UTC)

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