| Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
In Kosovo ist der Euro offizielle
Währung. Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte sind
nur sehr vereinzelt möglich. Das Netz der Geldautomaten
befindet sich im Aufbau. Aus Sicherheitsgründen wird von
deren Benutzung jedoch abgeraten. Es wird daher
empfohlen ausreichende Barmittel mitzuführen.
Geldüberweisungen sind mittels WESTERN UNION möglich.
Führerschein, Kfz-Dokumente und
Kfz-Haftpflicht
Bei Betrieb und Zulassung von
Fahrzeugen im Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung
an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die
Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten
Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird in Kosovo
nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier
–bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres anerkannt.
Straßenbenutzungsgebühren
Der Straßenzustand in Kosovo ist
allgemein schlecht. Mautgebühren oder sonstige
Straßenbenutzungsgebühren werden nicht erhoben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Für die Einreise nach Kosovo wird
unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor
Reiseantritt einen neuen Kinderpass ausstellen zu
lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein
Lichtbild enthält.
Die Einreise nach Kosovo ist
visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer
beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der
Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der
90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu
stellen.
Ein- bzw. Ausreise über SerbienDa an
der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den
serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt
werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur
dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem
Landweg über Serbien erfolgt ist und die
Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der
Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären
Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische
Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Sofern
bei der Einreise nach Kosovo ein Stempel der
UNMIK-Grenzbehörden im Reisepass angebracht wurde, wird
Reisenden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von
den serbischen Behörden häufig die Einreise verweigert.
Medizinische
Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen
Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über
4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis
B und Tollwut.
In Kosovo kommt es zu bestimmten
Jahreszeiten zur Übertragung der
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem
Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung
Kontakt aufgenommen werden.
Eine medizinische Versorgung nach
deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet.
Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate
Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage,
Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen
medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen
unzureichend. Medikamente müssen in jedem Fall privat
erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte
Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis
zahlt.
Seit einigen Jahren tritt in
Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das
hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auch in Kosovo ist die KLASSISCHE
GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA,
VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen
sind bisher nicht bekannt.
Bitte beachten Sie auch die vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise
an Reisende zur Vogelgrippe“ unter
www.bmelv.de
Die
Angaben sind
- zur Information
medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie
ersetzen nicht die Konsultation eines
Arztes;
- auf die direkte
Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren
Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus
Drittländern und Reisen in andere
Gebiete des Landes können Abweichungen
gelten;
- immer auch abhängig
von den individuellen Verhältnissen des
Reisenden zu sehen. Eine vorherige
eingehende medizinische Beratung durch
einen Arzt / Tropenmediziner ist im
gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher
Bemühungen immer nur ein
Beratungsangebot. Sie können weder alle
medizinischen Aspekte abdecken, noch
alle Zweifel beseitigen oder immer
völlig aktuell sein.
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Besondere
Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo
ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000
Euro müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden.
Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%,
bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.
Die Einfuhr von Waren unterliegt
folgenden Beschränkungen:
- Alkoholika (1 l Spirituosen mit
über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein und 2 l
Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g
Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten
Produkte)
- Parfum oder Eau de Toilette (60
ml Parfum und 250 ml Eau de Toilette)
- Sonstige, nicht zum Verkauf
bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und
Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- Euro.
Personen unter 17 Jahren dürfen weder
Alkoholika, noch Tabakwaren einführen.
Bei der Einfuhr von humanitären Gütern
ist vorab eine Sondergenehmigung der UNMIK einzuholen,
ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die
regulären Zollabgaben fällig.
Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten
gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen
Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind
(Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der
Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden.
Weitere Hinweise zu besonderen
Zollvorschriften können zudem auf der englischsprachigen
Webseite der Zollbehörden im Kosovo unter
www.unmikcustoms.org eingesehen werden.
Besondere
strafrechtliche Bestimmungen
In Kosovo sind einverständliche
sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der
Fallkonstellation ab 18 oder ab 16 Jahren Alter)
grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo-
oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An
das Merkmal des „Einverständnisses“ setzt das
kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise
führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses
zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter
Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B.
mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren bestraft.
Quellen
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