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Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen
(englisch General Agreement on Tariffs
and Trade, GATT) wurde am 30. Oktober 1947
abgeschlossen, als der Plan für eine
Internationale Handelsorganisation (ITO) nicht verwirklicht werden
konnte. Das Abkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft.
Das GATT von 1947 begründete keine
Internationale Organisation, sondern war ein gewöhnlicher
völkerrechtlicher Vertrag, weshalb seine 23 Gründungsmitglieder (Australien,
Belgien,
Brasilien,
Burma,
Kanada,
Ceylon,
Chile, Taiwan (Republik
China),
Kuba,
Frankreich,
Indien,
Libanon,
Luxemburg,
Neuseeland,
Niederlande,
Norwegen,
Pakistan,
Südrhodesien,
Südafrikanische Union,
Syrien,
Tschechoslowakei,
Vereinigtes Königreich sowie
USA) auch als „Vertragsparteien“ und nicht als Mitgliedsstaaten
bezeichnet wurden. Die
Bundesrepublik Deutschland trat am 1. Oktober 1951 diesem
Vertragssystem bei. Die Schweiz trat 1966 als Vollmitglied bei.
Österreich gehört dem GATT seit 19. Oktober 1951 an.
Alle Mitglieder der
Welthandelsorganisation (WTO) sind automatisch Mitglied des GATT.
Sitz des GATT-Sekretariats war
Genf, wo
heute die WTO angesiedelt ist.
Es stellt eine
internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Bis 1994 wurden in
acht Verhandlungsrunden
Zölle und andere
Handelshemmnisse Schritt für Schritt abgebaut. Durch das GATT ist im
Verlauf der Geschichte der Grundstein zur Gründung der
Welthandelsorganisation (WTO 1995) gelegt worden, in die es heute noch
eingegliedert ist. Damals gehörten dem Abkommen 123 gleichberechtigte
Mitgliedsländer an. Zur Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen und
dem heutigen Übereinkommen im Rahmen der WTO wird in der Regel die
Jahreszahl 1947 bzw. 1994 hinzugefügt.