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Zangger-Komitee

Das Zangger-Komitee, auch als Komitee für Nuklearexport bekannt, entstand auf Grund des Artikels III.2 des Atomwaffensperrvertrages, welcher am 5. Mai 1970 in Kraft trat. Wegen der Bestimmungen des Artikels III.2 müssen bei Nuklearexporten Sicherheitsvorkehrungen der Internationalen Atomenergieorganisation angewandt werden.

Zwischen 1971 und 1974 hielt eine Gruppe von 15 Staaten, die Lieferanten nuklearen Materials waren, unter dem Vorsitz des Schweizer Professors Claude Zangger eine Serie von informellen Treffen in Wien ab. Ihr Ziel war es eine Verständigung zu finden bezüglich (a) der Definition von "Ausrüstungen und Materialien, die eigens für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material vorgesehen oder hergerichtet sind," sowie (b) der Bedingungen und Verfahrensweisen die den Export solcher Ausrüstung und Materialien bestimmen würden, um die Vorgaben des Artikels III.2 auf Basis fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs zu erfüllen. Die Gruppe, welche als Zangger-Komitee bekannt wurde, beschloss, dass ihre Treffen informell und ihre Entscheidungen für ihre Mitglieder rechtlich nicht bindend sein würden.

Das Komitee führt und aktualisiert eine Liste mit Ausrüstung, welche nur dann exportiert werden darf, wenn Sicherheitsmaßnahmen auf die Empfängereinrichtung angewandt werden. Außerdem erlaubt es das Komitee seinen Mitgliedern sich in Sachen Nuklearexport untereinander abzustimmen. Die relative Zwanglosigkeit der Gruppe ermöglichte es ihr die Führungsrolle bei bestimmten Streitpunkten bezüglich der Nicht-Weiterverbreitung von Nukleartechnik zu übernehmen, deren Lösung im Rahmen der Nuclear Suppliers Group schwierig wäre. Überdies ist auch die Volksrepublik China Mitglied des Zangger-Komitees.

Das Komitee hat 39 Mitgliedsstaaten (Stand 2014)

Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kroatien, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Staaten

Die Europäische Kommission fungiert als ständiger Beobachter.

File:Zangger Committee.png


Quellen

Bildnachweis

Weblinks